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Ist die Suizidhilfe in der Schweiz ausreichend geregelt?

In den letzten Jahren ist die Anzahl assistierter Suizide gemessen an allen Todesfällen in der Schweiz deutlich gestiegen: von 0.2% (1999) auf 2.1% (2022). Hält diese Zunahme an, dürfte der Anteil in 10 bis 15 Jahren bei 5% liegen. Der rechtliche Rahmen für die Suizidhilfe ist durch das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz definiert. Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) bieten Leitplanken für Ärztinnen und Ärzte, die Suizidhilfe liegt weitgehend in der Hand privater Institutionen. Welche rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen braucht es und genügen die bestehenden? Welche Massnahmen sind zum Schutz vulnerabler Gruppen nötig?

Dokumente

Dienstag, 4. März 2025, 13:15 bis 14:30 Uhr im Bellevue Palace Bern.

Programm

  • Suizidhilfe heute: Zahlen, Fakten und Kontroversen - Prof. Dr. theol. Markus Zimmermann, Departement für Moraltheologie und Ethik, Universität Freiburg

  • Die Selbstregulierung und ihre Grenzen - Prof. Dr. med. Samia Hurst, Direktorin des Instituts Ethik, Geschichte und Humanwissenschaften der Medizinischen Fakultät, Universität Genf

  • Handlungsoptionen für Parlament und Gesetzgeber - Prof. Dr. iur. Brigitte Tag, Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht, Universität Zürich

Neben den drei Referent:innen diskutieren folgende Expert:innen mit Ihnen:

  • Prof. em. Dr. med. Dr. phil Paul Hoff, Leitender Arzt an der psychiatrischen Klinik Hohenegg, Präsident Zentrale Ethikkommission ZEK der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

  • PD Dr. med. Georg Bosshard, Zentrumsarzt/Geriater/Gutachter in eigener Praxis, Privatdozent für Klinische Ethik, Universität Zürich

  • Prof. Dr. iur. Mélanie Levy, Co-Direktorin des Instituts für Gesundheitsrecht, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Neuenburg

Kontakt

Dr. Jürg Pfister

Haus der Akademien
Laupenstrasse 7
Postfach
3001 Bern

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